Häufig gestellte Fragen

Die nachfolgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Themenbereichen Sprachausbildung und Auslandsvermittlung sollen Teilnehmern dabei helfen, sich zu informieren und für eine Kurs- bzw. Programmanmeldung besser vorbereiten zu können.

Laut der der Deutschen Botschaft liegt das monatliche Gehalt eines Auszubildenen derzeit bei ca. 955 EUR (vor Steuern + Sozialversicherung). Sofern Sie einen Vertrag mit einem Gehalt von 800 EUR / Monat erhalten, müssen Sie finanzielle Nachweise vorlegen. Mit diesem Gehalt ist ein Leben in Deutschland, ohne in finanzielle Notlage zu geraten, grundsätzlich möglich. Auswärts essen in Deutschland ist mit relativ hohen Kosten verbunden und sollte daher nur gelegentlich unternommen werden. Dies gilt auch für den Kauf von Luxusartikeln. Vergewissern Sie sich, ob Sie solche Dinge tatsächlich brauchen. Das monatliche Einkommen von 800 EUR (vor Steuern + Sozialversicherung) stellt Ihre finanzielle Grundalge dar, mit der Sie in der Lage sein sollten, Ihre Lebenshaltungskosten abzudecken. Voraussetzung dafür ist ein klar definierter, monatlicher Ausgabenplan. Bei der Erstellung eines solchen Plans kann meVita Sie selbstverständlich unterstützen.

Der Ausbildungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beträgt zunächst drei Jahre. Sie erklären sich damit einverstanden, die Ausbildung innerhalb von drei Jahren zu absolvieren. Parallel zu Ihrer praktischen Arbeit, werden Sie eine Berufsschule besuchen, in der Sie sich theoretische Fachkenntnisse aneignen. Sollte sich während Ihrer Ausbildung der Wunsch ergeben, die Ausbildungsdauer zu verkürzen, müssen Vertragsbedingungen mit Ihrem Arbeitgeber geändert werden. Diese Änderungen können nur Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber vornehmen, mevita kann Sie dabei gerne beraten. Sofern Sie davon überzeugt sind, dass die Verkürzung Ihrer Ausbildung für Sie von Vorteil ist, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Verkürzung der Ausbildungsdauer vereinbaren. Diese setzt jedoch voraus, dass Sie über eine hervorragende akademische Qualifikation in Deutschland verfügen. Bitte beachten Sie, dass mit der Verkürzung der Ausbildungsdauer auch der Verlust von wertvollen Praxiserfahrungen einhergehen kann.

Eine vor Ort Betreuung ist prinzipiell möglich. Allerdings möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Zusatzdienstleistung handelt und diese zusätzliche Kosten hervorrufen wird. Wir bitten Sie daher uns möglichst frühzeitig in Kenntnis zusetzen (optimal vor Abreise), welche Art von zusätzlicher Betreuung Sie benötigen, damit wir uns im Voraus darum kümmern und Ihnen eine sorgenfreie Ankunft gewährleisten können.

Es gibt viele Gründe, die zur Annullierung Ihres Ausbidungs- / Arbeitsvertrags führen, bspw. wenn Sie gegen Vertragsbedingungen verstoßen oder sich die Pläne Ihres Arbeitgebers ändern. Im Fall einer Vertragsverletzung von Seiten des Arbeitgebers, wird sich meVita umgehend darum bemühen, einen neuen Arbeitgeber für Sie zu finden.

Sofern Sie über ein Sprachniveau ab der Stufe B1 bzw. B2 verfügen (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)), bedeutet das i.d.R., dass Sie sich mit Einheimischen verständigen können. Wichtige Themen, wie z.B. der Arztbesuch oder nach dem Weg fragen, werden ab Stufe A2 (Anfängerskurs dauert i.d.R. 4-8 Wochen) behandelt. Seien Sie also mutig und versuchen Sie Ihre neu erlernte Sprache regelmäßig und aktiv anzuwenden. Bei dringenden Notfällen steht Ihnen ein Ansprechpartner zur jeder Zeit über Telefon oder Email-Kontakt zur Verfügung.